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Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft

Art:
Förderprogramm
Förderung durch:
BMEL
Reichweite:
Deutschland

Mit einem jährlichen Budget von 16 Millionen Euro hat sich das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft und andere Formen nachhaltiger Landbewirtschaftung in Deutschland zu verbessern und die Voraussetzungen für ein gleichgewichtiges Wachstum von Angebot und Nachfrage zu erzielen.

Das Bundesprogramm fördert:
1) seit Juli 2011 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten
2) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau
Der Schwerpunkt des Bundesprogramms liegt auf der Förderung von Forschungsprojekten.

Formen der Projektförderung
Die Förderung umfasst in beiden Förderbereichen Vorhaben der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung sowie der experimentellen Entwicklung.

Fördermittel
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Falls wegen der Art des Zuwendungsempfängers und des Vorhabens der Zuschuss nach Ausgaben nicht sinnvoll bemessen werden kann, kann der Zuschuss auf Kostenbasis bewilligt werden. Die Zuschüsse werden bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Bei der Förderhöhe wird in beiden Förderbereichen zwischen Grundlagenforschung, industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung unterschieden.

1) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten

Grundlagenforschung

  • Es kann ein Zuschuss gewährt werden, der bei KMU und Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben und Kosten beträgt.

Industrielle Forschung
Studien zur Prüfung der technischen Durchführbarkeit im Vorfeld der industriellen Forschung.

  • Für KMU kann der Zuschuss bis zu 75% und für Forschungseinrichtungen bis zu 100% betragen.

Vorhaben der industriellen Forschung

  • Zuschuss kann bei mittleren Unternehmen bis zu 60% und bei kleinen Unternehmen bis zu 70% betragen.
  • Bei Forschungseinrichtungen mit öffentlich-rechtlichem Auftrag kann ein Zuschuss bis zu 100% gewährt werden.

Experimentell Entwicklungsvorhaben
Studien zur Prüfung der technischen Durchführbarkeit im Vorfeld der experimentellen Entwicklung

  • Zuschuss für KMU bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben und Kosten
  • Zuschuss für Forschungseinrichtungen mit öffentlich-rechtlichem Auftrag bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben und Kosten

Experimentell Entwicklungsvorhaben

  • Zuschuss bei mittleren Unternehmen bis zu 35%, bei kleinen Unternehmen bis zu 45%. Ein Aufschlag von 15% ist zulässig, wenn das Vorhaben die Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung betrifft und die Forschungseinrichtung mind. 10% der beihilfefähigen Projektkosten trägt und sie die Forschungsergebnisse veröffentlichen kann
  • Zuschuss für Forschungseinrichtungen mit öffentlich-rechtlichem Auftrag bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben und Kosten

2) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau

Vorhaben im Bereich der Erzeugung, Verarbeitung, und Vermarktung von Produkten:

  • Grundlagenforschung bis zu 100% Zuschuss
  • Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten als Zuschuss in Ausnahmefällen können Voruntersuchungen und wissenschaftliche Betreuung in voller Höhe bezuschusst werden

Vorhaben außerhalb der Erzeugung, Verarbeitung, und Vermarktung von Produkten:

  • Grundlagenforschung bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten, industrielle Forschungsvorhaben bis zu 50% und im Bereich der experimentellen Entwicklung bis zu 25%
  • Bei technischen Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung können bei KMU bis zu 75% für Studien zur Vorbereitung der industriellen Forschung und bei Großunternehmen bis zu 65% gewährt werden und im Vorfeld der experimentellen Entwicklung können bei KMU bis zu 50% für Studien zur Vorbereitung der experimentellen Entwicklung und bis zu 40% bei Großunternehmen gewährt werden.

Laufzeit des Programms
Das Programm startete Ende 2001 als Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL). Grundlage für die Programmgestaltung waren die Empfehlungen externer Sachverständiger und Vertreter der deutschen Bio-Anbauverbände, die auf einer Schwachstellenanalyse beruhten. Eingeflossen ist hier auch die Expertise von Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung. Bisher wurde das Bundesprogramm mehrmals verlängert und zweimal evaluiert. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, das Programm langfristig zu erhalten, um den Ökolandbau und weitere Formen der nachhaltigen Landwirtschaft dauerhaft zu unterstützen.

Zuwendungsempfänger
Gefördert werden:
a) natürliche und juristische Personen mit Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.

Ausnahme: Im Rahmen der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie – und Wissenstransfer im ökologischen Anbau können auch Großunternehmen gefördert werden.
c) Forschungseinrichtungen
b) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Richtlinie sind solche im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 (Abl. EG Nr. L214, S. 3 vom 09.08.2008).

Der Zuwendungsempfänger muss sicherstellen können, dass die zur Durchführung notwendige Infrastruktur und einschlägige Erfahrungen bereits vorhanden sind.

Zuwendungsvoraussetzungen
Die Vorhaben dürfen vor Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. Der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen gilt bereits als Vorhabenbeginn. Das BMELV kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Die Vorhaben müssen zumindest überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Die Ergebnisse müssen ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland verwertbar sein.

Seiten-Adresse: https://www.biooekonomie-bw.de/datenbank/foerderung/bmelv-kologischer-landbau-und-andere-formen-nachhaltiger-landwirtschaft