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Förderrichtlinie Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“ im Rahmen der „Nationalen Bioökonomiestrategie“

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland

Die Bundesregierung hat in der „Nationalen Bioökonomiestrategie“ das Ziel formuliert, Deutschlands Vorreiterrolle in der Bioökonomie zu stärken und die Technologien und Arbeitsplätze von morgen zu entwickeln. Gleichzeitig bekennt sich die Bundesregierung mit der Strategie zu ihrer globalen Verantwortung in der international vernetzten Bioökonomie.

Die Bioökonomie nutzt biologisches Wissen und erneuerbare biologische Ressourcen in allen Wirtschaftssektoren, Anwendungs- und Technologiebereichen, um zu effizienten und nachhaltigen Lösungen zu gelangen. Damit einher geht die Vision einer modernen, an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten, biobasierten Wirtschaftsweise. Neuartige Ideen für biobasierte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die ihren Weg erfolgreich in den Markt finden, sind eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung dieser Vision und damit für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.

Förderziel ist die niedrigschwellige Umsetzung von Ideen und Forschungsergebnissen in kommerzielle Anwendungen für die Bioökonomie. Diese ist jedoch mit zahlreichen Herausforderungen verbunden. Hier setzt der Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“ bereits seit dem Jahr 2013 an und hat eindrücklich gezeigt, dass zuvor ungenutztes Kreativpotenzial für die Entwicklung neuer biobasierter Produkte erfolgreich aktiviert werden kann. Der Ideenwettbewerb stellt ein wichtiges und in diesem Zuschnitt einzigartiges Instrument der Bundesregierung dar, innovative Forschungsideen bioökonomisch nutzbar zu machen, indem sie in einem einfach zugänglichen Verfahren von der Sondierung bis zur Machbarkeit gefördert werden.

Gegenstand der Förderung ist die Sondierung von neuen Produktideen für eine biobasierte Wirtschaft sowie Machbarkeitsuntersuchungen zu deren technischer Umsetzbarkeit. Die Bekanntmachung ist themenoffen und umfasst alle Bereiche der Bioökonomie im Sinne der „Nationalen Bioökonomiestrategie“.

Die Förderung erfolgt in der Regel in zwei Phasen.

Phase 1 – Sondierungsphase

Im Rahmen der Sondierungsphase wird die vertiefte Ausarbeitung der Produktidee, die Erstellung eines Entwicklungsplans für die technische Umsetzung und die Akquise geeigneter Partner mit der erforderlichen wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Expertise gefördert. Hauptbestandteil der zwölfmonatigen Sondierungsphase ist eine erste wirtschaftliche und marktseitige Betrachtung der Produktidee. Die Kundenbedürfnisse sowie die Markt- und Konkurrenzsituation sollen analysiert werden. Mögliche Anwendungs- und wirtschaftliche Verwertungsperspektiven sowie eine Verwertungsstrategie (z. B. Lizensierung oder Ausgründung) sollen erarbeitet werden. Sofern der Antragsteller nicht selbst über Markterfahrungen verfügt, ist eine geeignete Wirtschaftsexpertin bzw. ein geeigneter Wirtschaftsexperte während der Sondierungsphase zu identifizieren und einzubinden. Bei der Planung der technischen Umsetzung ist auch die Schutzrechtsituation zu analysieren und eine eigene Schutzrechtstrategie zu entwickeln.

Phase 2 – Machbarkeitsphase

In der Machbarkeitsphase werden grundlegende Untersuchungen zur technischen Machbarkeit der Produktidee gefördert. Die Verwertungsstrategie soll weiter ausgearbeitet werden. Die Machbarkeitsphase erfolgt in der Regel als Verbundprojekt, in begründeten Ausnahmefällen sind auch Einzelprojekte möglich. Die beteiligten Partner wurden in der Regel zuvor in der Sondierungsphase ermittelt.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler, forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Für die Machbarkeitsphase sind neben den oben genannten Einrichtungen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler, forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen), in Deutschland verlangt.

Das Antragsverfahren ist mehrstufig.

Projektskizzen sind schriftlich und mithilfe des elektronischen Formular-Systems für Anträge und Angebote easy-Online vorzulegen. Einreichungsfrist zur Vorlage von Projektskizzen ist jeweils zum Stichtag am 1. Februar. Projektskizzen, die nach dem angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Seiten-Adresse: https://www.biooekonomie-bw.de/datenbank/foerderung/foerderrichtlinie-ideenwettbewerb-neue-produkte-fuer-die-biooekonomie-im-rahmen-der-nationalen-biooekonomiestrategie