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INNO-KOM

Art:
Förderprogramm
Förderung durch:
BMWi
Reichweite:
Deutschland

Die Industrie investiert in Forschung, Entwicklung und Innovation und sichert damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Regionen und Ländern. In strukturschwachen Regionen Deutschlands fehlen aber oft große forschungsstarke Unternehmen. Forschung und Entwicklung findet deshalb vorwiegend in kleinen und mittleren Unternehmen statt. Ein Teil der fehlenden Industrieforschung wird durch die im Programm INNO-KOM förderfähigen gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen kompensiert.

Seit 2009 unterstützte das Vorläuferprogramm INNO-KOM-Ost die Leistungsfähigkeit der gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen in Ostdeutschland. Am 1. Januar 2017 wurde das Erfolgsmodell unter dem neuen Namen INNO-KOM auf strukturschwache Regionen in ganz Deutschland ausgeweitet.

Die im Programm INNO-KOM förderfähigen gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen verfügen über das entsprechende Personal und die Ausstattung, um aufwändige technische und wissenschaftliche Fragestellungen zu untersuchen. Die Einrichtungen können ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Vorlaufforschung (VF) und auch der marktorientierten Entwicklung (MF) bis zu max. 550.000 Euro sowie auch investive Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur finanziell unterstützen lassen.

Ziel des Förderprogramms ist es, die innovative Leistungsfähigkeit gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen zu unterstützen, um so die Innovationskraft strukturschwacher Regionen Deutschlands nachhaltig zu stärken. Mit INNO-KOM werden Vorhaben von gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen gefördert, die ihren Sitz oder eine Zweigstelle in den strukturschwachen Regionen Deutschlands haben.

Durch die Förderung sollen im Einzelnen:

  • die Voraussetzungen für die dauerhafte Durchführung industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung verbessert,
  • die technologische Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig gestärkt,
  • Erzeugnis- und Verfahrensentwicklungen mit dem Ziel ihrer zügigen Umsetzung in marktfähige Produkte und Verfahren verwirklicht,
  • qualifizierte Arbeitsplätze neu geschaffen oder vorhandene gefestigt und
  • der wirtschaftliche Aufholprozess nachhaltig unterstützt werden

Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit, die weder Teil einer Hochschule sind noch einer (grundfinanzierten) Wissenschaftsgemeinschaft angehören oder eine sonstige institutionelle Förderung von mehr als 20 Prozent (Grundfinanzierung) erhalten.

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Seiten-Adresse: https://www.biooekonomie-bw.de/datenbank/foerderung/inno-kom