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Ressourceneffiziente Technologien Baden-Württemberg

Art:
Förderprogramm
Förderung durch:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Umwelttechnik BW
Reichweite:
Baden-Württemberg

Das Umweltministerium legt für die Jahre 2021 und 2022 das Förderprogramm ReTech-BW ein weiteres Mal auf. Das Land fördert mit 1,1 Millionen Euro Maßnahmen, die in produzierenden Unternehmen die Ressourcen- und Energieeffizienz steigern, Rohstoffsicherung und -versorgung verbessern und natürlichen Ressourcen schonen. Dabei sollen insbesondere vorbildliche und innovative Lösungen unterstützt werden, die zu signifikanten Effizienzsteigerungen führen.

Die Wiederauflage des Förderprogramms ReTech-BW wird mit Mitteln des Maßnahmenpakets „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ finanziert. Das Konjunkturprogramm soll die Folgen der Corona-Pandemie auf die baden-württembergische Wirtschaft abmildern und zur wirtschaftlichen Erholung im Land beitragen.

Was wird gefördert?

Förderfähige Themen:

  • Projekte, die aufzeigen, wie neue oder bereits etablierte technologische Verfahren zur Erhöhung der Material- und Energieeffizienz genutzt oder kombiniert werden können,
  • Maßnahmen zur Substitution knapper Rohstoffe, zur Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie, zum intelligenteren Einsatz von Rohstoffen und Energie sowie zur Nutzung nachwachsender Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen,
  • Lösungen im Bereich Abwärme, die zur Vermeidung, Nutzung, Verstromung oder Auskopplung in ein Wärmenetz führen,
  • Projekte und Maßnahmen zur Biologisierung industrieller Verfahren und Prozesse,
  • biologische Verfahren mit Beiträgen zur Ressourceneffizienz,
  • Lösungen, die das Recycling und die Rückführung von Rohstoffen ermöglichen und dadurch unter anderem zur Energieeinsparung beitragen können,
  • technische, organisatorische oder konstruktive Veränderungen, die zu mehr Energieeffizienz und dadurch zur Energieeinsparung beitragen,
  • Maßnahmen, die zu einer Etablierung von integrierten Stoff- und Energieströmen und regionaler Wertschöpfung führen.

Außerdem gelten die folgenden Anforderungen:

  • Die geförderte Investition muss in Baden-Württemberg liegen.
  • Mit dem Vorhaben darf vor der Zuwendung noch nicht begonnen sein.
  • Die Maßnahmen müssen bis spätestens 31. Dezember 2022 umgesetzt sein. Die Mittelanforderung per Verwendungsnachweis (Sachbericht, Zahlenmäßiger Nachweis, Bericht mit technischem und wirtschaftlichem Sachverstand) muss bis spätestens ein Monat nach Projektabschluss erfolgen.

Wer kann mitmachen?

  • Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg
  • Unternehmen aller Größenordnungen sind förderfähig. Großunternehmen müssen darüber hinaus im Antrag nachweisen, dass das Vorhaben ohne die Beihilfe nicht in der Form durchgeführt worden wäre.
  • Ein Unternehmen kann pro Ausschreibungsrunde einmalig durch das Förderprogramm gefördert werden.
  • Weitere Details zu weiteren Aspekten wie der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und de-minimis Regelungen finden sich in der in Kürze erscheinenden Ausschreibung.

Bewerbungsverfahren

Die Ausschreibungsunterlagen werden in Kürze veröffentlicht.

Die eingegangenen Anträge werden von einer Fachjury unter Vorsitz des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg bewertet. Anträge können in Kürze eingereicht werden. Die Umsetzung der Maßnahme bis zum 31. Dezember 2022 muss sichergestellt sein.

Über eine Förderung entscheidet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft auf Grundlage der fachlichen Bewertung und der verfügbaren Haushaltsmittel. Berücksichtigt werden dabei nur vollständige Anträge mit widerspruchsfreien Angaben, welche die Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Bewerber werden vom Projektträger Karlsruhe über die Annahme oder Ablehnung des Antrags schriftlich benachrichtigt. Eine fachliche Begründung der Ablehnung erfolgt nicht.

Art und Form der Zuwendung

  • Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt.
  • Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Gesamtinvestitionssumme, jedoch maximal 80.000 Euro.

Zuwendungsfähige Aufwendungen sind die Aufwendungen, die mit dem geförderten Investitionsprojekt in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Dies beinhaltet Planungskosten, Investitionskosten, Sachkosten und Personalkosten.

Seiten-Adresse: https://www.biooekonomie-bw.de/datenbank/foerderung/ressourceneffiziente-technologien-baden-wuerttemberg