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Start-up BW Pre-Seed

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
WM BW / L-Bank
Reichweite:
Baden-Württemberg

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wieder, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie:

Das Programm Start-up BW Pre-Seed zielt auf die frühe Phase innovativer Gründungsvorhaben ab, in der sich private Investoren und VC-Gesellschaften aufgrund des Risikos noch sehr zurückhaltend verhalten.

Nach dem Vorbild des israelischen Incubators Incentive Program und in enger Einbindung ausgewählter Start-up- Inkubatoren, Acceleratoren und Start-up-Initiativen (nachfolgend: Betreuungspartner1) hat das als Zuwendung mit Rückzahlungs- und Wandlungsvorbehalt ausgestaltete Frühphasenförderinstrument das Ziel, mehr aussichtsreiche Start-up-Vorhaben finanzierungsreif für institutionelle Anleger zu machen und ein erfolgreiches Wachstum der jungen Unternehmen zu ermöglichen.

Förderfähige Projekte

Die Anlaufbeihilfen fördern innovative Gründungsvorhaben mit dem Investitionsort in Baden-Württemberg, die regelmäßig noch keine Marktreife erlangt haben. Aufwendungen für Projekte der vorwettbewerblichen Forschungsförderung sind nicht förderfähig.

Zuwendungsempfänger

Förderempfänger sind im Investitionsstandort Baden-Württemberg investierende junge Unternehmen in Form einer juristischen Person des Privatrechts, die

  • wachstumsorientiert sind und einen überdurchschnittlichen Innovationsgrad aufweisen (Start-ups im Sinne dieser Bestimmungen), und
  • in der Betreuungsphase mit dem Betreuungspartner ein Geschäftsmodell entwickeln und Waren und Dienstleistungen zur Marktreife und damit einhergehend das Geschäftsmodell zur Finanzierungsreife bringen wollen, und grundsätzlich noch nicht von Dritten mit Eigenkapital in einem größeren Umfang finanziert wurden (das heißt, die Gesamtfinanzierungssumme im Rahmen des Programms sollte nicht geringer sein als die bisherige Ausstattung mit Eigenkapital durch Dritte), und
  • ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder ein mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne des Anhangs I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind.

Es muss sich um nicht börsennotierte kleine Unternehmen gemäß der Definition nach Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) handeln, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt, die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und die nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden.

Auswahl/Zulassung

Die Auswahl und Zulassung der potentiellen Betreuungspartner erfolgt 2020 und 2021 auf Grundlage von schriftlichen Bewerbungen, die ganzjährig beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 43 „Existenzgründung und Unternehmensnachfolge“ eingereicht werden können.

Fördervoraussetzung

Die Förderung erfolgt in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über eine Zuwendung mit Rückzahlungsvorbehalt (nachfolgend: Zuwendungsvertrag) zwischen der L-Bank und der Gesellschaft und den Gesellschaftern und kann nur erfolgen, wenn alle Fördervoraussetzungen nach dem Programm Start-up BW Pre-Seed vorliegen, der Antrag auf Förderung – einschließlich der darin geforderten Auskünfte, Informationen, Unterlagen und Erklärungen – ordnungsgemäß und vollständig vorliegen und folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Gremienentscheid des Betreuungspartners
    Es liegt ein positives Votum der zuständigen Gremien des Betreuungspartners vor, das konkrete Start-up zu finanzieren. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg muss zusätzlich diesem Votum zustimmen. Diese Zustimmung kann im Rahmen der Gremiensitzung des Betreuungspartners oder schriftlich (Brief, Fax, Mail) erteilt werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg ist berechtigt, mit bis zu zwei vom Ministerium benannten Vertretern (beispielsweise auch Vertreter der L-Bank) an den Gremiensitzungen teilzunehmen.
    Nach positiver Gremienentscheidung und Zustimmung des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg ist der Antrag innerhalb von 6 Monaten bei der L-Bank einzureichen, andernfalls wird der Antrag abgelehnt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Antragseingangs bei der L-Bank.
  • Gesellschafterdarlehen
    Etwaig bestehende Gesellschafterdarlehen oder wirtschaftlich entsprechende Forderungen sind dem Unternehmen zu belassen und hierzu qualifizierte Rangrücktrittserklärungen abzugeben. Das Nähere hierzu regelt der Zuwendungs- vertrag.

Art und Höhe der Förderung

Das Land beteiligt sich im Regelfall mit 80 % und der Betreuungspartner und/oder dessen Kooperationspartner (nachfolgend: Co-Investor) mit mindestens 20 % (Regelfall) und maximal 50 % an der Gesamtfinanzierung der notwendigen Kosten des Gründungsvorhabens. Die Landesförderung in Höhe von regelmäßig insgesamt 80 % der Gesamtfinanzierungssumme wird in Form einer Zuwendung mit Rückzahlungsvorbehalt durch die L-Bank ausgereicht. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat. Die Zuwendung nach dem Programm Start-up BW Pre-Seed erfolgt entsprechend nach Maßgabe der im Staatshaushaltsplan veranschlagten Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Gesamtfinanzierungssumme beträgt in der Regel mindestens 50.000 € und maximal 200.000 €. Der Zuwendungs- betrag beträgt damit maximal 160.000 €. Sofern der Co-Investor ein höheres Engagement (bis maximal 50 %) übernimmt, so kann sich die Gesamtfinanzierungssumme entsprechend erhöhen2.

In Ausnahmefällen, wenn das Gründungsvorhaben trotz der frühen Phase von Anfang an mit außerordentlich hohen Aufwendungen verbunden ist, kann darüber hinaus ein weiterer zusätzlicher Zuwendungsbetrag gewährt werden. Die Gesamtfinanzierungssumme darf dabei höchstens jedoch 400.000 € betragen. Dabei sind folgende Voraussetzungen kumulativ einzuhalten:

  • die außerordentlichen hohen Aufwendungen sind mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden- Württemberg abgestimmt und wurden von Anfang an festgestellt,
  • vorab definierte Meilensteine sind erreicht worden,
  • ein erneuter positiver Gremienentscheid (vergleiche Ziffer 4.1) über die weitere Zuwendung liegt vor,
  • Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.

Mit Abschluss des Zuwendungsvertrages regelt die L-Bank

  • die mit der Förderung insgesamt zusammenhängenden Bedingungen und Auflagen und zusätzlich,
  • für die Zuwendung mit Rückzahlungsvorbehalt die Rückzahlungs- und Wandlungsvoraussetzungen im Einzelfall.

Geltungsdauer

Die Laufzeit dieses Programms BW Pre-Seed ist, vorbehaltlich einer vorherigen Außerkraftsetzung, bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024 befristet.

1) Soweit aus dem Zusammenhang nichts anderes hervorgeht, steht ein Begriff wie „Antragsteller“, „Vertreter“, „Auftraggeber“ oder „Ansprechpartner“ jeweils für Singular und Plural und wird geschlechtsneutral verwendet und schließt jegliche Geschlechtsform ein.

2) Beispiel: Co-Investor übernimmt 50 %: max. Gesamtfinanzierung 320.000 €, max. Zuwendungsbetrag 160.000 €.

Seiten-Adresse: https://www.biooekonomie-bw.de/datenbank/foerderung/start-bw-pre-seed