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Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind Treiber für Innovationen und damit Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die Schaffung der technologischen Basis ist eine der Zukunftskompetenzen Deutschlands in der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung. Erst durch das Zusammenwirken verschiedener Schlüsseltechnologien können neue, auch radikale Innovationspotenziale erschlossen werden.

Ziel der Bekanntmachung ist es, die technologischen Entwicklungslinien im Gebiet der IKT und deren Anwendungen durch Fördervorhaben zu stärken. Dabei stehen drei Themen im Vordergrund der laufenden Entwicklung: IKT in komplexen Systemen ("Embedded Systems"), intelligente Lernende Systeme sowie Internet der Dinge und Dienste. Die IKT-Förderung wird deshalb vorrangig entlang der entsprechenden strategischen Forschungs- und Entwicklungslinien ausgerichtet.

Das Innovationsgeschehen im Bereich IKT zeigt in Deutschland die spezifische Tendenz, mit IT-Lösungen häufig in der "Komfortzone" einer Marktnische zu verbleiben, die eng auf einzelne Branchen und Entwicklungspartner begrenzt ist. Dieses Verhalten vieler Marktteilnehmer hat auch Rückwirkungen auf die akademische Forschung.

Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind an den wirtschaftlichen Potenzialen und Anwendungsfeldern bzw. Branchen ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße durch IKT getrieben sind oder ohne IKT gar nicht möglich wären. Die Förderung nach dieser Fördermaßnahme ist – neben Forschungsthemen aus der IKT-Wirtschaft selbst – auf die folgenden Anwendungsfelder/Branchen ausgerichtet:

  • Mobilität, Fahrzeugindustrie und Transport
  • Maschinenbau, Prozesstechnik, Automatisierung
  • Gesundheit, Medizintechnik
  • Logistik
  • Innovative nutzerorientierte Dienstleistungen
  • Energie (insbesondere erneuerbare Energien)
  • Umwelt und Ressourcenschutz

Die Vorhaben sind schwerpunktmäßig im Bereich der Softwaresysteme und Wissenstechnologien anzusiedeln. Vorhaben mit Schwerpunkt in der Mikroelektronik oder der Kommunikationstechnik sind nicht förderfähig.

Da diese Fördermaßnahme sowohl die initiale Entwicklung innovativer Technologien als auch die integrierenden Aspekte einer Technologieentwicklung von querschnitthafter Bedeutung adressiert, bei dem eine konvergente Lösung zur Nutzung der Anwendungspotenziale erforderlich ist, wird eine Förderung in zwei Förderlinien vorgesehen:

A. Basisorientierte Projekte

Charakteristisch für den IKT-Sektor sind Basistechnologien, die Voraussetzung für nahezu jedes Anwendungsfeld sind. Dies betrifft die Algorithmenentwicklung und Softwaremethoden ebenso wie Methoden und Werkzeuge zu Datenstrukturen. In dieser Förderlinie werden daher Arbeiten zu derartigen Basistechnologien gefördert mit dem Ziel, das Fundament für Innovationen mit besonders hohem Nutzungspotenzial zu legen. Bevorzugt werden Vorhaben zur Ausarbeitung von Themengebieten, die vonseiten der Fachwelt oder vonseiten der Anwendungen als besonders wichtig, aber methodisch unzureichend abgedeckt benannt werden. Förderprojekte hierzu können aus akademischen Einzel- oder Verbundvorhaben bestehen; in begründeten Ausnahmefällen sind auch Verbünde mit Forschungspartnern aus der Wirtschaft möglich. Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage einer Forschungsstrategie – oder sofern möglich Roadmap – von der Grundlagenforschung in eine spätere Umsetzung.

B. Technologieallianzen

Gefördert werden hierbei breite Verbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft, die zum Ziel haben, in einem Technologiefeld aus der IKT entweder durch

a. vertikal ausgerichtete, branchenoffene Verbünde Technologieinnovationen oder

b. horizontal ausgerichtete Verbünde branchenübergreifende Basistechnologien zur Anwendungsreife zu bringen. Voraussetzung für diese Verbünde ist, dass sie durch ihre Breite branchenübergreifende Methoden, Werkzeuge und Lösungen erarbeiten, die eine innovationsbehindernde Heterogenität von innovativer Technologie durch geeignete Maßnahmen zur Interoperabilität und Integration verschiedenster technischer Ansätze auflösen. Bei einer Standardisierung sind nach Möglichkeit offene Standards anzustreben.Sofern derartige Verbünde von einer frühen Stufe der Forschung und Technologieentwicklung ausgehen, so ist die Vorlage einer technologisch ausgerichteten Roadmap erforderlich. Bei diesen Verbünden ist die Einbeziehung von unterschiedlichen Anwendungsfeldern bzw. Branchen unabdingbar. Eine Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an solchen Verbünden ist zwingend notwendig. Verbundvorhaben sollten sich auch mit der Gestaltung von Rahmenbedingungen für die spätere Nutzung der Technologie auseinandersetzen und dazu gegebenenfalls weitere strategische Partner, wie beispielsweise Verbände und Sozialpartner, hinzuziehen.
Förderfähig sind abweichend davon in dieser Förderlinie auch Koordinierungs- und Begleitmaßnahmen, sofern diese speziell dazu dienen, bei der Realisierung eines Technologiefeldes die Zusammenarbeit strategischer Partner, wie etwa Verbände und Sozialpartner, im Verbund mit Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft gezielt auszubauen und zu unterstützen.

Antragsberechtigt sind einzelne Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder Verbünde daraus zu Förderlinie A (Basisorientierte Projekte) und breite Verbünde aus Wirtschaft und Forschung zu Förderlinie B (Technologieallianzen).

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger zunächst eine Projektskizze je Verbund vorzulegen.

Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024, befristet.

Seiten-Adresse: https://www.biooekonomie-bw.de/datenbank/foerderung/verbesserung-der-explorations-und-integrationsphasen-der-ikt-forschung