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Fachtagung "Biogas - aber natürlich!"

Eine Fachtagung zu Biogas aus Landschaftspflegematerial, Reststoffen und Biodiversitätsmaterial wurde am 8. und 9. Juli 2014 vom Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) in Schwäbisch Hall durchgeführt. Rund 80 Teilnehmer informierten sich über erfolgreiche Beispiele der energetischen Verwertung ungenutzter Potenziale der Landschaftspflege, neue Verfahrenskonzepte, die rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen.

Im Rahmen seiner Jahrestagung stellte der DVL die Ergebnisse des dreijährigen, von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) geförderten Projektes "Mehr Landschaftspflegematerial in bestehenden Biogasanlagen", kurz MULLE genannt, vor. Ziele des Projektes waren: Kosten in der Landschaftspflege senken, Naturschutz fördern und Energie erzeugen. In fünf Pilotprojekten, quer über Deutschland verteilt, wurde untersucht, wo die Chancen und die Hindernisse beim Einsatz von Landschaftspflegematerial (LPM) als Substrat in Biogasanlagen liegen. Einige der Hauptprobleme sind unter anderem die vielen kleinen Flächen und damit einhergehend große Entfernungen sowie ein hoher Logistikaufwand. Gleichzeitig zeichnet sich das Substrat durch eine hohe Langfaserigkeit aus, was zu Problemen im technischen Betrieb führt. Ergebnis des bundesweiten Projektes ist die Erkenntnis, dass es durchaus Interesse aufseiten der Biogasanlagenbetreiber gibt, LPM als Substrat einzusetzen. Die Bereitschaft der Betreiber LPM einzusetzen, erforderte anfänglich eine intensive Beratung. "Das eigentlich ganz erfolgreich verlaufene Projekt MULLE wurde überschattet von dem vor einigen Tagen verabschiedeten EEG 2014, in dem keinerlei Vergütung für Landschaftspflegematerial mehr enthalten ist", so Christof Thoss vom DVL (*).

Praxisbeispiel aus Oberschwaben

Biogasanlagen können auch mit Landschaftspflegematerial betrieben werden. © Fotolia

Norbert Marschall, ein Biogasanlagenbetreiber aus dem Landkreis Ravensburg, setzt bereits seit 2005 einen großen Anteil an LPM in seiner Biogasanlage ein. Seine Substratmischung besteht zu rund 60 % aus Biomasse von Streuobst- und Feuchtwiesen und kommunalem Grünschnitt plus 35 % Maissilage und 5 % Festmist. Marschall plädiert für eine anspruchslose und robuste Technik, um mit der Verschmutzung durch Steine, Stöcke oder Müll wie z.B. Glas, die durch die Mahd von Streuobstwiesen mit eingebracht wird, klarzukommen. "Biogas heißt eben nicht immer Grünlandumbruch!", so das Fazit von Marschall.

Regionale Konzepte und neue Verfahrensweisen hilfreich

Nicht nur im Hinblick auf einen möglichst geringen Transport- und Logistikaufwand durch kurze Wege von den Naturschutzflächen zur Biogasanlage, sondern auch im Hinblick auf eine breitere Akzeptanz in der Bevölkerung für erneuerbare Energien sind regionale Energie- und Naturschutzkonzepte sinnvoll. Ein solches stellte Ulfried Miller vom BUND Ravensburg vor. Bereits Anfang 2000 entstand die Idee, die Aufpreismodelle, die bei der Vermarktung von Streuobst entwickelt wurden, auch auf grün erzeugten Strom zu übertragen. Zusammen mit der EWS Schönau wurde ein Konzept entwickelt, das es mittlerweile ermöglicht, Biogasanlagenbetreibern, die dem Naturschutz dienen, einen Bonus von bis zu 1.600 Euro auszuzahlen.
Walter Danner von der Snow Leopard Projects GmbH zeigte auf, dass die Umstellung der bisherigen einstufigen Prozessführung der landwirtschaftlichen Biogasanlagen auf eine zweistufige Verfahrensweise deutlich höhere Gasausbeuten zur Folge hat. "Eine Biogasanlage für Landschaftspflegematerial muss funktionieren wie eine Kuh und nicht wie ein Schwein," so Danner. Während die Kuh vier Mägen aufweist, genügen Snow Leopard allerdings zwei Behälter für die Vergärung von bis zu 60 % faserigen Einsatzstoffen. Die kurzen Verweildauern von 20 Tagen - üblich sind sonst Zeiten von 80 bis 100 Tagen - gehen gleichzeitig mit hohen Biogasausbeuten einher.

Landschaftspflegematerial - Abfall oder nicht?

Für Biogasanlagenbetreiber stellt sich immer wieder die Frage, ob es sich bei Landschaftspflegematerial um Bioabfall handelt oder nicht. Werden Abfälle verwertet, so ist der behördliche Aufwand wesentlich höher als der reine Betrieb einer landwirtschaftlichen Biogasanlage. "Das maßgebliche Abfallrecht ist hier das Kreislaufwirtschaftsgesetz", so Rechtsanwalt Gregor Franßen, der sich um eine juristische Abgrenzung bemühte. Seiner Einschätzung nach kann man davon ausgehen, dass LPM im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu den landwirtschaftlichen Produkten und nicht zum Abfall zu zählen ist. Aber er rät jedem Biogasanlagenbetreiber, immer zur Sicherheit eine Einzelfallbetrachtung vornehmen zu lassen. "Eine Prüfung und Feststellung der Abfallbehörde ist im Einzelfall notwendig. Die Abfallbehörde hat die Nachweispflicht, ob es sich bei dem eingesetzten Landschaftspflegematerial um Abfall handelt oder nicht," rät Franßen den betroffenen Biogasanlagenbetreibern. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt auch der Umweltgutachter Thorsten Grantner von OmniCert GmbH. "Es ist sinnvoll, die genehmigungsrechtliche Situation immer im Einzelfall mit der jeweiligen Behörde zu klären."

Empfehlungen für die Zukunft

Im Rahmen der Tagung wurde mehrfach die Empfehlung geäußert, zukünftig die Bioenergie in Richtung einer Regelenergie zu entwickeln und von der klassischen Vorgehensweise einer Grundlastenergie wegzukommen. So wies der Bundestagsabgeordnete Alois Gerig (CDU) darauf hin, dass in den letzten Jahren einige Fehler gemacht wurden bei der Ausgestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG): "Für diese Fehler werden die Betreiber von Biogasanlagen jetzt bestraft. Vergessen wird dabei, wie wichtig eine regelbare erneuerbare Energie zukünftig sein wird." Auch Franz Alt, Pionier im Kampf für den Einsatz erneuerbarer Energien, sieht dies so: "Bioenergie ist Regelenergie, da liegt die Zukunft." Aus seiner langjährigen Erfahrung bei der Zertifizierung von Biogasanlagen sieht auch Umweltgutachter Grantner die Zukunft von Biogasanlagen im Bereich der Regelenergie. "Bioenergie sollte sich wandeln weg von der Grundlast, dies war gut für den Anfang, hin zu einer bedarfsgerechten, diskontinuierlichen Bereitstellung von Energie. Schließlich ist die Landwirtschaft schon immer eine diskontinuierliche Arbeitsweise gewohnt."

* Anmerkung d. Red.: Mit dem Inkrafttreten des EEG 2014 am 01.08.2014 entfällt der Landschaftspflegebonus für die Betreiber von Biogasanlagen.

Seiten-Adresse: https://www.biooekonomie-bw.de/fachbeitrag/aktuell/fachtagung-biogas-aber-natuerlich