zum Inhalt springen

Forschungsergebnisse sozioökonomisch besser nutzen

Die Europäische Kommission nahm am 10. April 2008 eine Empfehlung über den Umgang der Hochschulen und anderen öffentlichen Forschungseinrichtungen mit geistigem Eigentum beim Wissenstransfer an. Darin stellt sie operative Grundsätze für eine effektivere Verwaltung und Nutzung des geistigen Eigentums durch öffentliche Forschungseinrichtungen auf.

Europafahne
Vizepräsident Günter Verheugen, der als EU-Kommissar für Unternehmen und Industrie zuständig ist, erklärte hierzu: „Europäische Universitäten und andere Forschungseinrichtungen müssen sich aktiver um die Verwertung der mit öffentlichen Mitteln erzielten Forschungsergebnisse bemühen. Das ist notwendig, um die Innovation voranzutreiben und den Nutzen der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschung zu maximieren. Nur so kommen wir von der wissenschaftlichen Forschung zu neuen Produkten und Dienstleistungen, durch die neue Branchen und Arbeitsplätze entstehen.“

Aus Forschungsergebnissen erfolgreiche Innovationen machen

„Die EU und ihre Mitgliedstaaten investieren viel öffentliches Geld in die Forschung und Entwicklung, und wir sollten sogar noch mehr investieren. Aber wir müssen auch besser darin werden, aus Forschungsergebnissen kommerziell oder sozial erfolgreiche Innovationen zu machen. Ein richtiges Management des geistigen Eigentums in öffentlichen Forschungseinrichtungen ist eine entscheidende Voraussetzung für den Wissenstransfer an Unternehmen, die Lizenzierung neuer Technologien oder Ausgründungen von Unternehmen. Wenn dies auf europäischer Ebene geschieht, entstehen ganz neue Chancen. Wir können es uns einfach nicht leisten, wertvolle Erfindungen in Laboratorien oder Bücherregalen verstauben zu lassen", sagte der für Wissenschaft und Forschung zuständige EU-Kommissar Janez Potočnik.

Die Empfehlung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet und soll ihnen dabei helfen, Strategien oder Leitlinien für den Umgang mit geistigem Eigentum und den Wissenstransfer auszuarbeiten bzw. anzupassen, aber auch die Verwertung der Ergebnisse der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschung fördern.

Unterschiede zwischen Wissenstransfersystemen beseitigen

Eine aktive Befassung der öffentlichen Forschungseinrichtungen mit dem Management des geistigen Eigentums und dem Wissenstransfer würde nach Auffassung der Kommission keineswegs im Widerspruch zu deren Bildungs- und Forschungsauftrag stehen, sondern vielmehr der Erfüllung ihres Zieles dienen, sozioökonomische Vorteile für die Gesellschaft zu erzielen, und könnte sogar zu einem entscheidenden Faktor werden, um Studenten, Wissenschaftler und weitere Forschungsgelder insbesondere aus dem Privatsektor und auf internationaler Ebene anzuziehen.

Zur Verbesserung des Umgangs mit geistigem Eigentum in Universitäten und öffentlichen Forschungseinrichtungen in Europa enthält die Empfehlung der Kommission eine Reihe von politischen Grundsätzen, die von den Mitgliedstaaten bei der Einführung bzw. Anpassung ihrer nationalen Leitlinien oder sonstigen Maßnahmen für den Wissenstransfer befolgt werden sollten. Die Anwendung gemeinsamer Grundsätze in ganz Europa wird dazu beitragen, die bestehenden Unterschiede zwischen den nationalen Wissenstransfersystemen (Vorschriften, Verfahren usw.) zu beseitigen. Außerdem werden sie den Wissenstransfer innerhalb der Mitgliedstaaten zwischen ihnen erleichtern und den Aufbau eines wirklichen Europäischen Forschungsraums voranbringen.

Quelle: Europäische Kommission - 10.04.08
Seiten-Adresse: https://www.biooekonomie-bw.de/fachbeitrag/pm/forschungsergebnisse-soziooekonomisch-besser-nutzen