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Gemeinsame Standards für Nulltoleranz bei gentechnisch verändertem Futter

Die EU-Staaten haben sich auf eine gemeinsame Umsetzung der Null-Toleranz-Politik zu nicht EU-zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bei Futtermittelimporten geeinigt. Damit können künftig Futtermittel mit Spuren von GVO bis zu einem technischen Grenzwert an der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent importiert werden.

Maiskolben © Gerd Spelsberg / www.biosicherheit.de

Die Entscheidung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit sorgt für EU-einheitliche Standards bei GVO-Kontrollen von Futtermitteln und gibt den betroffenen Importeuren Rechtssicherheit beim Import von Futtermitteln aus Drittländern. Die Experten der Mitgliedstaaten folgten damit am 22. Februar 2011 einem Vorschlag der Europäischen Kommission. 

Der technische Null-Toleranz-Schwellenwert gilt nur für GVO in Futtermitteln, deren Autorisierung in der EU noch nicht abgeschlossen ist oder für die eine bereits erfolgte Autorisierung ausgelaufen ist. Die Regulierung tritt in Kraft, wenn das Europäische Parlament und der Rat dem Beschluss in den kommenden drei Monaten nicht widersprechen.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf den englischsprachigen Seiten der EU-Kommission.

Seiten-Adresse: https://www.biooekonomie-bw.de/fachbeitrag/pm/gemeinsame-standards-fuer-nulltoleranz-bei-gentechnisch-veraendertem-futter