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Der Ministerrat hat am 27. Januar 2010 in Stuttgart eine vom Umweltministerium vorgeschlagene Neuordnung der behördlichen Überwachung von Gentechnikprodukten gebilligt. Die Zuständigkeit zur Überwachung der gentechnischen Vorschriften beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Futtermitteln, Düngemitteln, Saatgut und der erwerbsmäßigen Erzeugung von Pflanzen soll danach vollständig auf das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum übergehen.
Durch die Neuordnung werde unter anderem die Überwachung von gentechnisch verändertem Saatgut künftig im Ministerium Ländlicher Raum gebündelt. "Mit der klaren Zuordnung wird eine Schnittstelle zum Umweltministerium abgebaut und die Verantwortung für die gesamte Kette von der Saatgutherstellung bis zur Ernte in eine Hand gelegt. Das erhöht die Schlagkraft in der behördlichen Überwachung und schafft außerdem Transparenz", so Umweltministerin Tanja Gönner.Die wachsende Internationalisierung des Marktes und die weltweit zunehmenden Verbreitung gentechnisch veränderten Organismen stellten die behördliche Überwachung vor gestiegene Herausforderungen. Deshalb sei es sinnvoll, die Kräfte zu bündeln und damit eine Überwachung aus einem Guss zu gewährleisten. Mit der Neuordnung werde außerdem die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Tübingen auf die Durchführung unmittelbar geltender Verordnungen der EU und entsprechender Rechtsakte erweitert. Bisher schon war das Regierungspräsidium Tübingen als Vor-Ort-Behörde für alle Fragen der Anwendung der Gentechnik für das gesamte Land zuständig.