Europafahne
Längere Fristen gelten für vorregistrierte Stoffe. Hat ein Hersteller oder Importeur einen Stoff nicht bis 1. Dezember 2008 vorregistrieren lassen, so darf er ihn nicht weiter herstellen oder importieren, bis er ein Registrierungsdossier eingereicht hat. Die Grundgebühr für die Registrierung liegt zwischen 1.600 und 31.000 Euro je nach hergestellter Menge. Kleinere Unternehmen erhalten bis zu 90 Prozent Ermäßigung, und Unternehmen, die bei der Registrierung zusammenarbeiten, 25 Prozent. Zu zahlen ist die Gebühr an die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki, die für die Abwicklung der Verfahren zuständig ist. Die Gebühren werden ab 1. Juni 2008 erhoben.
Die Höhe der Registrierungsgebühr ist abhängig von der Menge, die jährlich von dem betreffenden Stoff hergestellt wird. Sie beträgt 1.600 Euro für Stoffe, die in Mengen unter 10 Tonnen/Jahr hergestellt werden, und 31.000 Euro für Stoffe, die in Mengen über 1.000 Tonnen/Jahr hergestellt werden. Reichen mehrere Untenehmen einen gemeinsamen Antrag ein, so wird die Gebühr wegen der Arbeitsersparnis um 25 Prozent ermäßigt.