

Die steigende Notwendigkeit Klinischer Prüfungen durch Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/745 im Jahr 2017 und der Anwendbarkeit ab Mai 2021 ist hinlänglich bekannt. Durch die strikteren Regulierungen müssen für mehr Medizinprodukte klinische Daten erhoben werden. Dies betrifft neben implantierbaren und Klasse-III-Medizinprodukten, durch gestiegene Anforderungen an die Äquivalenzbewertung, auch alle stofflichen Medizinprodukte und Software.
https://regulatorik-gesundheitswirtschaft.bio-pro.de/infothek/fachbeitraege-1/klinische-pruefung-von-medizinprodukten-welche-fehler-es-zu-vermeiden-giltMit dem Inverkehrbringen eines Medizinproduktes muss gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte ein Post-Market-Surveillance-System etabliert werden, das aktiv, systematisch und kontinuierlich Daten über Leistung und Sicherheit eines Produkts erfasst und bewertet. Die Erfassung klinischer Leistung und Sicherheit ist mit einer klinischen Nachbeobachtung verbunden.
https://regulatorik-gesundheitswirtschaft.bio-pro.de/infothek/fachbeitraege/pmspmcf-gewinnung-klinischer-daten-von-ce-gekennzeichneten-medizinprodukten-gemaess-mdr