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Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
UM BW
Reichweite:
Baden-Württemberg

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreichfristen zwischen Förderbaustein 1 und 2 unterscheiden.

Im Rahmen des europäischen Grünen Deals hat sich die EU mit dem Europäischen Klimagesetz das verbindliche Ziel gesetzt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Als Zwischenschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität hat die EU für 2030 noch ehrgeizigere Klimaziele formuliert und sich dazu verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren. Dazu sollen im Rahmen des sogenannten Pakets „Fit für 55“ durch Überarbeitung ihrer klima-, energie- und verkehrsbezogenen Rechtsvorschriften die geltenden Regeln an die Ziele für 2030 und 2050 angepasst werden. Die Landesregierung Baden-Wrttemberg hat beschlossen, diese Ziele schneller zu erreichen und hat dazu im Koali- tionsvertrag 2021-2026 „Jetzt für Morgen“ vereinbart, „so schnell wie möglich entlang des 1,5-Grad-Ziels Klimaneutralität mit Netto-Null-Emissionen zu erreichen, spätestens im Jahr 2040“. Der baden-württembergischen Wirtschaft kommt dabei eine besondere Rolle und Verantwortung zu. Ziel ist es, dass Baden-Württemberg als führendes Industrieland weltweit die erste Region mit einer klimaneutralen Produktion wird.

Das Land will die Unternehmen auf diesem Transformationsprozess zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft partnerschaftlich unterstützen und im Rahmen des Klimabündnis Baden-Württemberg die Klimaschutzvereinbarung mit dem Ziel der Klimaneutralität in Unternehmen forcieren.

Übergeordnetes Ziel des Förderprogramms ist es, Klimaschutz in Unternehmen in Baden-Württemberg anzustoßen oder zu intensivieren, um den Treibhausgasausstoß der Unternehmen zu senken und auf diese Weise einen Beitrag zum Klimaschutz in Baden-Württemberg zu leisten. Hierzu soll der Ist-Zustand des Unternehmens (genauer) erfasst und eine Transformation hin zu klimaneutralerem Handeln aufgezeigt werden. Dabei handelt es sich gleichzeitig um einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Land.

Dies gilt insbesondere für Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, deren Produktionsprozesse künftig emissionsär- mer gestaltet werden sollen. Aber auch alle anderen Unternehmen in Baden-Württemberg, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, sollen mithilfe dieses Förderprogramms erreicht werden.

Diese übergeordneten Ziele sollen durch zwei Förderbausteine – geförderte Beratungsmaßnahmen und einer Investi- tionsförderung – umgesetzt werden.

Zweck der Zuwendung

Förderbaustein 1: Beratungförderung

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  • fachliche Unterstützung (Beratung und Begleitung) in Form einer detaillierten Untersuchung zur Machbarkeit und Vorbereitung der Umsetzung sowie
  • Hilfestellung bei der Erstellung, Klärung und Abwicklung einer Transformations-Roadmap über die Erstellung einer THG-Bilanz hinaus.

Angesichts der hohen Komplexität des Themas Transformations-Roadmap soll eine solche vertiefte Beratung die Unter- nehmen intensiv bei der Identifizierung konkreter Einsparpotenziale unterstützen und konkrete Maßnahmen zur Hebung dieser Potenziale aufzeigen.

Es erfolgt eine Zweiteilung dieses Förderbausteins in Beratungsförderung A und Beratungsförderung B mit jeweils bis zu fünf Beratungstagen.

Förderbaustein 2: Investitionsförderung

Es werden Investitionen finanziell gefördert, durch die in der Schwerpunktanalyse relevante THG-Ursachen wesentlich reduziert werden.

  • Projekte, die aufzeigen, wie neue oder bereits etablierte technologische Verfahren zur THG-Vermeidung oder -Reduktion (z.B. durch Material- und Energieeffizienz, organisatorische Umstellung, Produktgestaltung, Produkt- nutzung) genutzt oder kombiniert werden können
  • Maßnahmen zur THG-Vermeidung oder -Reduktion durch Substitution von Rohstoffen, durch Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie, durch intelligenteren Einsatz von Rohstoffen und Energie sowie durch Nutzung nachwach- sender Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen
  • Lösungen im Bereich der Abwärme, die zur Vermeidung, Nutzung, Verstromung oder Auskopplung in ein Wärmenetz oder zu einer externen Wärmeabnahme führen
  • Projekte und Maßnahmen zur Biologisierung industrieller Verfahren und Prozesse
  • Lösungen, die das Recycling und die Rückführung von Rohstoffen ermöglichen und dadurch zur THG-Reduktion
    beitragen
  • Technische, organisatorische oder konstruktive Veränderungen, die zur THG-Vermeidung oder -Reduktion führen

Es werden keine Maßnahmen gefördert, die einen Lock-In-Effekt in Bezug auf fossile Technologien nach sich ziehen oder aufgrund bestehender gesetzlicher Vorgaben umzusetzen sind.

Zuwendungsempfangende

Förderfähig sind

  • in Deutschland tätige juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften sowie in das Handelsregister eingetragene Kaufleute und sonstige Gewerbetreibende mit Ausnahme von Kleingewerbetreibenden und von privat- wirtschaftlich organisierten Unternehmen, die zu mehr als fünfzig Prozent im Eigentum des Landes BW stehen.

Einreichfrist

Förderbaustein 1:

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist für die Antragsannahme, das Bewilli- gungsverfahren, die Anforderungs- und Auszahlungsverfahren sowie die Prüfung der Verwendungsnachweise zuständig.

Anträge können fortlaufend schriftlich gestellt werden. Die Formulare für den Antrag stehen auf der Webseite des Förderprogramms „Unternehmen machen Klimaschutz“ zur Verfügung.

Förderbaustein 2:

Die Antragerstellung erfolgt unter Verwendung des Antragsformulars zu den möglichen Stichtagen. Nach Einreichung werden die Projektideen fachlich geprüft und von einer Fachjury bewertet.

Das Förderprogramm wird durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg umge- setzt, organisatorisch unterstützt und fachlich begleitet durch das Kompetenzzentrum Klimaschutz in Unternehmen BW, das bei der Umwelttechnik BW GmbH angesiedelt ist. Die administrative Betreuung erfolgt über den Projektträger Karls- ruhe (PTKA).

Anträge können im Jahr 2023 zum Stichtag 15. November 2023 und in den nachfolgenden Jahren zu den Stichtagen 31. März und 30. September in elektronischer Form (PDF digital ausgefüllt ohne Unterschrift) und in Papierform (ausge- druckt und rechtsverbindlich unterschrieben) eingereicht werden.

Seiten-Adresse: https://www.biooekonomie-bw.de/datenbank/foerderung/foerderprogramm-unternehmen-machen-klimaschutz