zum Inhalt springen

Förderung von Projekten zum Thema „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft − Zirkuläre nachhaltige Textilien: Entwicklung ganzheitlicher, praxisreifer Lösungen zur Kreislaufschließung in der Textilbranche“

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Mit dieser Förderrichtlinie will das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) mit Hilfe von Forschung, Entwicklung und Innovation die Kreislaufwirtschaft als effektiven Klima- und Ressourcenschutz in der deutschen Textilindustrie fördern. Übergreifende Ziele sind die Erweiterung des Forschungs- und Innovationspotenzials und die Sicherung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Textilbranche und Textilforschung am Standort Deutschland, die Förderung nachhaltiger und kreislauffähiger Textilien sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und Technologien zur Verlängerung der Nutzungsdauer, zur Nachverfolgung und zum Recycling von Textilien. So wird eine zirkuläre Textilwirtschaft mit geschlossenen Stoffkreisläufen unterstützt, der primäre Rohstoffverbrauch gesenkt, die Gesamtrohstoffproduktivität erhöht und es werden Abfälle vermieden sowie Umweltbelastungen verringert. Zirkuläre Textilien müssen langlebig, wiederverwendbar, recycelbar und möglichst reparierbar sein.

Gegenstand der Förderung

FuE-Verbundvorhaben

Im Rahmen eines Wettbewerbs sollen Verbundprojekte aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis zur Entwicklung und Erprobung von innovativen Technologien, Geschäftsmodellen und Dienstleistungen gefördert werden, die einen signifikanten Beitrag zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft für Textilien in Deutschland leisten.

Ziel der Verbundprojekte ist es, mit FuE den gesamten Lebenszyklus zu berücksichtigen und einen Anwendungsfall („use case“) für einen geschlossenen Textilkreislauf zu schaffen. Dabei ist auch die Skalierung von bisher im Kleinmaßstab erprobten Entwicklungen von entscheidender Bedeutung.

Vernetzungs- und Transfervorhaben

Es ist darüber hinaus beabsichtigt, ein übergreifendes Vernetzungs- und Transfervorhaben zu fördern, das die Innovationskraft der umsetzungsorientierten Verbundprojekte durch eine gezielte Vernetzung der Verbünde unter­einander sowie mit ihrem Umfeld stärken soll. Themenverwandte nationale, europäische und internationale Initiativen sollen berücksichtigt werden. Des Weiteren soll das Projekt professionelle Transferunterstützung leisten und die Fördermaßnahme durch übergreifende Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschaftskommunikation sowie die Bearbeitung branchen- und technologieübergreifender Querschnittsfragen, wie beispielsweise für eine Umsetzung erforderliche Normierungen oder rechtliche Rahmenbedingungen, verstärken. Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMBF und dem Projektträger und umfasst die projektübergreifende Erhebung und Analyse von Daten im Rahmen der in der Fördermaßnahme erzielten Forschungsergebnisse zum Beispiel zum Nachhaltigkeitspotenzial, die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Statusseminaren, die Unterstützung bei Diskussionsforen sowie die Erstellung und Verbreitung von Kommunikations- und Informationsmaterialien im Rahmen der Öffentlichkeits­arbeit.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (zum Beispiel Produzenten, Vertreiber, Designer, Logistiker, Recycler, Maschinenhersteller), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und NGOs) und Kommunikationsagenturen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen), in Deutschland verlangt.

Einreichfrist

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger bis spätestens 8. Januar 2024 zunächst eine Projektskizze durch die vorgesehene Projekt- beziehungsweise Verbundkoordination über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ vorzulegen.

Seiten-Adresse: https://www.biooekonomie-bw.de/datenbank/foerderung/foerderung-von-projekten-zum-thema-ressourceneffiziente-kreislaufwirtschaft-zirkulaere-nachhaltige-textilien-entwicklung-ganzhei