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Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen und von Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMWK
Reichweite:
Deutschland

Dieser Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wieder, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Zweck und Ziel der Förderrichtlinie

Die Bioökonomie nutzt Game-Changer-Technologien, die eine Steigerung des Wachstums und der industriellen Wett- bewerbsfähigkeit ebenso in den Fokus nehmen wie eine Sicherung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Dies wurde sowohl im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode als auch in der Industriestrategie 2030 und der Nationalen Bioökonomiestrategie verankert. Die Bioökonomie ermöglicht vollkommen neue Produkte und Produktionsverfahren, die auf der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen, der Substitution von fossilen durch biologische Rohstoffe sowie der Nutzung von Abfällen basieren, einen Beitrag zu einer zirkulären Bioökonomie leisten und Treiber für eine ge- schlossene sowie klimaschonende Kreislaufwirtschaft sein werden. Die Entwicklungen in der Bioökonomie werden den industriellen Strukturwandel prägen und neu ausrichten. Es werden neue industrielle Wertschöpfungsnetze entstehen.

Der Ausbau der industriellen Bioökonomie soll zu einer starken, wettbewerbsfähigen und innovationsoffenen Wirtschaft beitragen, den Industriestandort Deutschland stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze in Deutschland sichern. Die Industrie in Deutschland soll Leitmarkt für und globaler Leitanbieter von industriellen biobasierten Produkten und Verfahren werden. Dazu müssen die Innovations- und Wertschöpfungspotenziale der Bioökonomie in der industriellen Anwendung und im industriellen Angebot nutzbar gemacht werden.

Darauf aufbauend hat das BMWi in einer Ex-ante-Evaluation drei Handlungsoptionen identifiziert, an denen eine Förderung ansetzen kann:

  • Förderung von Demonstrationsanlagen in der industriellen Bioökonomie – Angebot und Nachfrage stärken,
  • Innovationsführerschaft in der industriellen Bioökonomie: Förderung innovativer biobasierter Prozesse und Pro- dukte auf dem Weg zur Marktreife für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und andere in dem Feld aktive Unternehmen,
  • Bioökonomie in Modellregionen: Integration von biobasierten Produkten und Verfahren in Wertschöpfungsnetze anhand von Beispielregionen der industriellen Bioökonomie.

Die vorliegende Förderrichtlinie setzt an dem ersten Punkt, den Demonstrationsanlagen, sowie an dem dritten Punkt, den Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie, an.

Gegenstand der Förderung

Zur Weiterentwicklung der industriellen Bioökonomie müssen innovative Produkte und Verfahren mit hoher Wert- schöpfung auf größere Volumina skaliert und in einem Maßstab erprobt werden, der die praxisnahe Optimierung aller Prozessschritte zulässt. Gefördert werden die dafür notwendigen Entwicklungsschritte, die insbesondere die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen voraussetzen. Startups, KMU und mittelständische Unternehmen mit bis zu 1 000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen bedürfen hierfür des Zugangs zu Multi-Purpose- Anlagen, um im Labormaßstab bewährte Prozesse auf größere Maßstäbe zu skalieren. In der weiteren Entwicklung hin zur Marktreife werden zudem dedizierte Demonstrationsanlagen zur Etablierung vorkommerzieller Industrieprozesse benötigt. Derartige Single-Purpose-Anlagen sind die Voraussetzung, um Prozesse zur Herstellung biobasierter Pro- dukte längerfristig zu erproben und zu optimieren.

Die Verfahren und Produkte, die bereits im Labormaßstab beziehungsweise in Pilotanlagen gezeigt haben, dass sie

  • die Technologieentwicklung vorantreiben,
  • in der Lage sind, fossilbasierte und treibhausgasintensive Verfahren und Produkte zu ersetzen,
  • dabei nachwachsende Rohstoffe oder auch biogene Rest- und Abfallstoffe nutzen, die mehrmalige Nutzung von Ressourcen über den Lebenszyklus ermöglichen und damit zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft beitragen,
  • die Klimabilanz verbessern, insbesondere den Treibhausgasausstoß messbar reduzieren,
  • zu einer nachhaltigen Produktion beitragen,
  • Kostenreduktion ermöglichen oder
  • Produkte mit qualitativ deutlich besseren Eigenschaften als vergleichbare konventionelle Produkte erzeugen,

müssen in Demonstrationsanlagen umgesetzt werden, um zu „demonstrieren“, dass sie auch skalierbar sind, ohne dass ihre oben genannten Eigenschaften verloren gehen. Gefördert werden sollen Vorhaben zu innovativen biobasierten Produkten und Verfahren, die mindestens drei der folgenden vier Bedingungen hinsichtlich der Nachhaltigkeit erfüllen:

  • Substitution fossiler durch biobasierte Ressourcen,
  • Steigerung der Ressourceneffizienz durch Abfallvermeidung oder -verwertung und Beitrag zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft,
  • prognostizierte quantitative Minderung der Emission von Treibhausgasen im Vergleich zum Stand der Technik,
  • Darstellung der Generierung neuer Wertschöpfungsketten auf Basis biobasierter Produkte oder Verfahren.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:
Baustein A: Startups, KMU im Sinne von Anhang I AGVO sowie mittelständische Unternehmen mit maximal 1 000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die Produkt- oder Prozessentwicklungen in der industriellen Bioökonomie in bestehenden Demonstrationsanlagen anstreben.

Baustein B: Gewerbliche Unternehmen jeder Größe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die bestrebt sind, bereits im Rahmen der experimentellen Entwicklung erprobte Produkte oder Verfahren in einer längerfristigen Testphase zur Marktreife weiterzuentwickeln und prozesstechnisch zu optimieren und dafür den Bau einer Demonstrationsanlage planen.

Baustein C:

  • Verbünde entlang regionaler industrieller Wertschöpfungsketten oder -netze bestehend in erster Linie aus Industrie- unternehmen, die bestrebt sind, skalierte biobasierte Produkte und Verfahren in industrielle Wertschöpfungsnetze zu integrieren,
  • Großunternehmen insbesondere im Verbund mit KMU,
  • Managementeinrichtungen (z. B. Innovationsagenturen, Technologiezentren, Verbände, Vereine, Forschungs- einrichtungen, Stiftungen, Kammern und Einrichtungen der regionalen Wirtschaftsförderung), welche die Innova- tionscluster organisieren.

Antragsberechtigt (für alle drei Bausteine) sind auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland, sofern sie Teil eines Konsortiums mit Industriebeteiligung sind.

Zuwendungsvoraussetzungen

Eine Förderung erfolgt auf Basis der in Nummer 2 genannten Rechtsgrundlagen. Insbesondere gelten für:

Baustein A: Nachweis der Funktionsfähigkeit der zu erprobenden Technologie (TRL 4 – 5).

Baustein B: Nachweis über entwickelte Prozesse und Produkte der industriellen Bioökonomie auf TRL 6.

Baustein C: Nachweis über die Skalierbarkeit der Prozesse und Produkte der industriellen Bioökonomie ab mindestens TRL 6.

Verfahren

Das BMWi wird mit der Administration der Fördermaßnahme einen Projektträger als Verwaltungshelfer oder beliehenen Unternehmer beauftragen. Eine Bekanntgabe des Projektträgers erfolgt auf der BMWi-Seite: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/industrielle-biooekonomie.html.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der Skizzenvorlage. Wird eine Skizze als förderfähig bewertet, erfolgt unter der Voraussetzung ausreichender Haushaltsmittel eine Empfehlung zur Antragstellung. Mit Eingang vollständiger Antragsunterlagen setzt sich das Antragsverfahren in der zweiten Stufe fort und endet in der Regel mit einer Bewilligung oder Ablehnung der förmlichen Anträge durch das BMWi. Skizzen und/oder Förderanträge können verfahrensbeendend jederzeit zurückgezogen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline/) zu nutzen. Zur Erstellung von Pro- jektskizzen kann gegebenenfalls auch eine Anwendung genutzt werden, die von dem Projektträger zur Verfügung gestellt wird.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem BMWi beziehungsweise dem noch zu beauftragenden Projektträger zunächst Projektskizzen mit Bezug auf den entsprechenden Förderschwerpunkt (Baustein A, B oder C) in elektronischer Form einzureichen. Ein entsprechender Link zur Einreichung ist unter https://www.bmwi.de/industrielle-biooekonomie verfügbar. Bei Verbundprojekten sind Projektskizzen durch den Verbundkoordinator vorzulegen.

Dabei sind die Skizzen jeweils zum 1. März und zum 30. Juni eines Jahres einzureichen. Eine erstmalige Skizzen- einreichung ist zum 1. März 2021 (Baustein A), zum 30. Juni 2021 (Baustein B) und 1. März 2022 (Baustein C) und letztmalig zum 30. Juni 2024 möglich.

Seiten-Adresse: https://www.biooekonomie-bw.de/datenbank/foerderung/richtlinie-zur-foerderung-der-nutzung-und-des-baus-von-demonstrationsanlagen-und-von-beispielregionen-fuer-die-industrielle-bioo