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Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
Land BW und EFRE
Reichweite:
Baden-Württemberg

Dieser Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wieder, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Innovation ist der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes als eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa. Der zunehmende globale Wettbewerb erfordert dauerhafte Anstrengungen zur Stärkung der Innovationskraft, um nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in der Fläche Baden-Württembergs zu erzielen.

Mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen. Die Förderlinie wird zu gleichen Teilen über das Land und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.

„Spitze auf dem Land!“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt im Regelfall 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. Zusätzlich sollen nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess erreicht werden. Die Möglichkeit, technologisch fortschrittliche Produkte unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte effizienter und schneller zu produzieren, erhöht die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Bewerben können sich Gemeinden mit interessierten Unternehmen. Jeweils im März und September werden die vorliegenden Aufnahmeanträge von einem Ausschuss bewertet und ein Fördervorschlag ausgearbeitet. Näheres zur Bewerbung finden Sie in der Ausschreibung.

Wer wird gefördert?

Fördermittel können erhalten:

KMU mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum (nach Landesentwicklungsplan), die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Unternehmensinvestitionen im Zusammenhang mit der Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Dienstleistungen und Produkte. Zusätzlich sollen nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess erreicht werden. Ein besonderer Fokus liegt auf Projekten, die zur Kreislaufwirtschaft beitragen sowie im Bereich Bioökonomie.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Antragstellung

Die Projektauswahl findet halbjährlich statt. Die Bewerbungen müssen spätestens zum 28. Februar bzw. 31. August vollständig vorliegen.

Seiten-Adresse: https://www.biooekonomie-bw.de/datenbank/foerderung/spitze-auf-dem-land-technologiefuehrer-fuer-baden-wuerttemberg-2022